von RA Dr. Florian Sackmann
1. Auflage 2020, 211 Seiten, ISBN 978-3-8487-6652-9 (Softcover), ISBN 978-3-7489-0731-2 (eBook), je 54,– € – Dieses Werk ist Band 43 der „Reihe Recht der Informationsgesellschaft“ die seit Band 34 im Nomos-Verlag erscheint.
Das Werk wurde als Dissertation an der Universität Regensburg angenommen und ist entsprechend wissenschaftlich gestaltet. Üblicherweise erwartet er Autor dieser Rezension im Vorwort ein paar Sätze zum Ziel oder Inhalt des Werkes, hier sind es nur Danksagungen. Aber ein Blick auf die entsprechende Webseite des Verlags hilft hier weiter. Die Ziele der Arbeit sind: „in einer Realweltanalyse die besonderen Herausforderungen für den Schutz der Privatsphäre, die sich durch eine datengetriebene Mobilität stellen“ zu identifizieren, „auf der Basis des geltenden Rechts“ Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln und Defizite des geltenden Datenschutzrechts herauszuarbeiten. „Daraus wird schließlich der aktuelle legislative Handlungsbedarf ermittelt.“
Zu Beginn werden insbesondere die Begriffe Digitalisierung und Mobilität in ihrer im Werk verwendeten Bedeutung herausgearbeitet. Deutlich wird hier, dass in der Arbeit – verständlicherweise – „die Mobilität im Sinne des Personenverkehrs untersucht“ wird. Hier ist der Personenbezug im Zusammenhang mit der Mobilität am größten. Betrachtet werden in Fallstudien die drei Bereiche „Der individuelle Straßenverkehr“, „Digitale Dienste im öffentlichen Personenverkehr“ und „Digitale Dienste im Luftverkehr“. Dabei wird im ersten Bereich zwar auf Mitfahrzentralen und das sogenannte „free floating carsharing“ eingegangen, nicht aber auf datenschutzrechtliche Fragestellungen, die sich bei der Nutzung von Mietwägen ergeben. Im anschließenden Abschnitt erfolgt eine Einordnung des EU-Datenschutzrechts, selbstverständlich unter Erwähnung der Art. 7 und 8 der Europäischen Grundrechtecharta. Die Anwendbarkeit von EU-Datenschutzrecht, BDSG und Landesdatenschutzgesetzen – letzteres im Bereich des ÖPNV – wird als Problem dargestellt. Der Autor sieht trotzt der DSGVO eine zu große Heterogenität des EU-Datenschutzrechts, die seiner Auffassung nach als „entwicklungshemmend“ erweist. Die Fragestellungen, welche der anfallenden Mobilitätsdaten personenbezogene Daten sind und wer für diese Daten der Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist, werden ausführlich erörtert. Beruhigend ist, dass der Autor der Ansicht ist, „dass die sich stellenden Probleme durch das gegenwärtige Recht lösbar sind“, auch wenn „Rechtsunsicherheit und Bürokratie sind die Kerndefizite der Datenschutzordnung für den Mobilitätssektor“ seien. Die folgenden Lösungsansätze sind interessant und diskussionswürdig.
Zwar gibt es ein ausführliches Literaturverzeichnis, aber ein Stichwortverzeichnis fehlt leider. Trotz dieses Mangels gibt dieses Werk einen guten und umfassenden Überblick zu den datenschutzrechtlichen Herausforderungen, die sich durch die Digitalisierung der Mobilität ergeben. Durch die dargestellten Lösungsansätze werden Möglichkeiten zudem gezeigt, wie diesen Herausforderungen zumindest datenschutzrechtlich begegnet werden kann.