Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)/ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – Kommentar

Begründet von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Schaffland
und Dipl.-Kfm. Noeme Wiltfang, bearbeitet von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Schaffland, Rechtsanwältin Gabriele Holthaus und Rechtsanwältin Dr. Astrid Schaffland

Loseblattwerk, Stand Juli 2018, 2642 Seiten (zwei Ordner), ISBN 978-3-503-17404-1,   ESV-Verlag, 118,– € (Grundwerk, mit Abnahmeverpflichtung der Ergänzungslieferungen für mindestens ein Jahr, 198,–€ ohne Abnahmeverpflichtung

Bei Loseblattwerken wie diesem stellt sich fast immer die Frage: Wann lohnt sich eine Rezension? Dies gilt insbesondere bei Loseblattwerken, die in der ursprünglichen Form schon länger auf dem Markt sind. Dem Rezensionschreiber lag das Werk schon mit dem Stand der Ergänzungslieferung Mai 2018 vor. Zu diesem Zeitpunkt war aber schon klar, dass die in dieser Version noch enthaltene systematische Kommentierung des alten BDSG nur noch von historischem Interesse ist und dass es einige Korrekturen der DSGVO gab, die zu berücksichtigen sein würden. Zudem war das neue BDSG bis dahin im Werk nur bis zum § 26 kommentiert, so dass eine Rezension noch nicht sinnvoll erschien. Mit den Ergänzungslieferungen Juni 2018 und Juli 2018 ist nun die Kommentierung des neuen BDSG vervollständigt worden, mit der Ergänzungslieferung Juli 2018 sind zudem die Korrekturen der DSGVO eingearbeitet und die systematische Kommentierung des BDSG aus dem Loseblatt werk herausgenommen worden: Alles in allem also ein guter Zeitpunkt für eine Rezension.

Bei der Kommentierung der DSGVO im ersten Ordner fällt sofort auf, dass sowohl der Bezug zu den entsprechenden Regelungen des alten BDSG als auch – sofern gegeben – ein Bezug zu entsprechenden Regelungen im neuen BDSG hergestellt wird. Durch diese Gestaltung ist es möglich geworden, die zum alten BDSG erfolgte Rechtsprechung den Regelungen der DSGVO – soweit passend – zuzuordnen. Dies erspart es, ein zweites Werk (z.B. den letzten aktuellen Kommentar zum alten BDSG) bezüglich eventuell anwendbarer bereits vorhandener Rechtsprechung zu konsultieren. Auch wird auf bereits vorliegende Kommentare zur DSGVO anderer AutorInnen verwiesen. Bei neuen Regelungsgegenständen, die im alten BDSG noch nicht enthalten waren, wie z.B. die Anforderungen aus Art. 25 DSGVO, Datenschutz durch Technikgestaltung und Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen, fällt Kommentierung – verständlicherweise – noch etwas knapp aus.

An vielen Stellen, wie z.B. Art. 28 Auftragserarbeitung oder Art. 32 Sicherheit der Verarbeitung werden neben einer reinen Kommentierung auch hilfreiche weitergehende Hinweise gegeben – so z.B. welche Anforderungen von Aufsichtsbehörden gestellt werden – und in Anhängen Muster vorgelegt.

Auch wenn der zweite Ordner „Bundesdatenschutzgesetz – BDSG“ heißt, lässt die Unterüberschrift „Ergänzbarer Kommentar nebst einschlägigen Rechtsvorschriften“ bereits erahnen, dass dort nicht nur das BDSG enthalten ist, sondern auch Landesdatenschutzgesetze, das kirchliche Datenschutzrecht der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche (das Datenschutzrecht der alt-katholischen.Kirche fehlt leider) und diverse bereichspezifische Gesetze. Die Kommentierung beschränkt sich aber – wie vom Titel des zweiten Ordners versprochen – auf das Bundesdatenschutzgesetz. Die Reihenfolge der Landesdatenschutzgesetze und des kirchlichen Datenschutzrechts ist etwas verwirrend. So finden sich zuerst die Landesdatenschutzgesetze der alten Bundesländer (in alphabetischer Reihenfolge), dann zwei kirchliche Datenschutzgesetze und dann die Landesdatenschutzgesetze der alten Bundesländer (ebenfalls in alphabetischer Reihenfolge). Hier wäre es wünschenswert gewesen, wenn im Rahmen der durch die Novellierungen dieser Regelungen erforderlich gewordenen Aktualisierungen des Werkes die Trennung zwischen alten und neuen Bundesländern aufgehoben worden wäre.

Die Kommentierung des neuen BDSG ist erfreulich ausführlich und um praktische Anwendungsfälle ergänzt. Ebenso wie im ersten Ordner wird hier der Bezug zum alten BDSG hergestellt. Dies gilt insbesondere für die Regelungen des alten BDSG, die für öffentliche Stellen galten.

Alles in allem ist dieses Werk eine sehr umfangreiche und nützliche Kommentierung der DSGVO und des neuen BDSG mit einigen Praxishilfen für die Umsetzung. Wer Loseblattwerke mit Ergänzungslieferungen mag, der/dem kann dieses Werk guten Gewissens empfohlen werden.

(Erstabdruck dieser Buchbesprechung in der externer Link DANA 3/2018, S. 163)

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